Hausregeln

1. Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle verursachten Beschädigungen oder Verluste im Apartment/Apartmenthaus und am Inventar. Der Mieter muss sich beim Einzug selbst vergewissern das alles in Ordnung ist, und Beanstandungen sofort bei Einzug dem Vermieter melden.

Bei der Ankunft im Haus Sonneck ist eine Kaution von € 250,00 zu zahlen . Diese Kaution ist keine Miete, sondern kann innerhalb bei Abreise vollständig zurückerstattet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

a. Es wurden keine Schäden am Eigentum oder am Inhalt verursacht, außer bei normaler Verwendung

b. Für illegale Aktivitäten, Haustiere, andere Miet- oder Serviceleistungen, die während des Aufenthalts bestellt wurden, wurden keine Bußgelder verhängt.

c. Alle Abfälle werden in geeigneten Behältern entsorgt

d. Das gesamte benutzte Kücheninventar wurde gereinigt und aufgeräumt

e. Alle Schlüssel befinden sich im Schlüsselkorb und mit 1 Schlüssel wird das Haus verschlossen und im Briefkasten gelassen.

f. Alle Rechnungen von während des Aufenthalts sind vor der Abreise bezahlt

g. Keine Bettwäsche oder Handtücher fehlen oder sind beschädigt.

h. Der Mieter wird vom Vermieter oder der Polizei nicht aus der Unterkunft vertrieben

5. Die Kurtaxe in Hohe von € 2,80 (Erwachsene) oder € 1,55 (Kind bis 17) (wie vor Ort ausgewiesen) Pro Person pro Nacht, ist bei Ankunft direkt beim Vermieter zu zahlen (sowie die Kaution in Höhe von 250,00)

2. Das Gruppenhaus ist besenrein zu verlassen. Die gründliche Reinigung übernimmt der Vermieter .

3. Die Vermieter ist nicht verantwortlich für Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten, die während eines Aufenthalts in oder in der Nähe des Hauses auftreten. Die Vermieter ist auch nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen oder Wertsachen verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung im Falle höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Streik usw.

Mit der Annahme dieser Reservierung wurde vereinbart, dass alle Gäste oder andere Eingeladene das Risiko von Schäden, die durch die Nutzung des Hauses entstehen, ausdrücklich anerkennen.